Glossar

Jobsharing

Jobsharing Definition

Das Jobsharing, auch Arbeitsplatzteilung genannt, ist ein flexibles  Arbeitszeitmodell, das auf dem Prinzip der Teilzeitarbeit basiert. In  diesem Arbeitsverhältnis teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer einen  oder mehrere Vollzeitarbeitsplätze untereinander auf. Dabei können sich  die Parteien die Arbeitszeit innerhalb der Gruppe selbst einteilen,  sofern sich die Zeiten an die grundlegenden Regelungen des Unternehmens  halten. In der Regel wird in den meisten Unternehmen aber eine  Halbtagsregelung bevorzugt. Die gesetzliche Grundlage für das Jobsharing ist § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzbfG).

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Jobsharing

  • Gutes Planungs- und Organisationsvermögen der Partner
  • Kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Partnern und mit dem Vorgesetzten
  • Gutes Verhältnis unter den Partnern
  • Gegenseitiges Vertrauen der Arbeitnehmer
  • Umfangreiche Kommunikation mit dem Sharing-Partner und dem Vorgesetzten

 

Jobsharing Formen

Job-Splitting

Das Job-Splitting ist die einfachste und am häufigsten genutzte Form  des Jobsharings. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit auf zwei oder  mehr Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei die Aufgabenprofile der Partner  identisch sind. Die Mitarbeiter agieren dabei vollkommen unabhängig  voneinander, deswegen besteht kaum Interaktion und Kooperation zwischen  den Partnern. Das Job-Splitting ist somit lediglich eine Aufteilung  eines Vollzeitarbeitsplatzes in zwei unabhängig agierende  Teilzeitarbeitsplätze.

Job-Pairing

Das Job-Pairing beruht auf dem Grundprinzip des Job-Splittings, da  eine Aufteilung einer Vollzeitstelle stattfindet. Allerdings müssen sich  die Partner im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung intensiver  austauschen und tragen die Verantwortung für die gemeinsam beschlossenen  Entscheidungen. Bei diesem Jobsharing-Modell wird zwischen Arbeitgeber  und Sharing-Partnern ein gemeinsamer Vertrag geschlossen, der auch nur  gemeinsam gekündigt werden kann.

Top-Sharing

Unter Top-Sharing versteht man das Jobsharing innerhalb der  Führungsebene. Die Führungspositionen werden im Unternehmen aufgeteilt  und durch mehrere Vorgesetzte besetzt. Die Führungskräfte tragen die  Verantwortung bis zu einem gewissen Grad gemeinsam und treffen auch  strategische, personalspezifische sowie investitionsbezogene  Entscheidungen zusammen. Innerhalb der sogenannten Doppelspitze werden  Führungsverantwortliche mit sehr hoher Entscheidungsbefugnis gebündelt.  Dabei steht die geteilte Entscheidungsbefugnis im Vordergrund,  unabhängig davon, ob es sich um zwei Personen handelt, die in Vollzeit  arbeiten oder die sich einen Arbeitsplatz teilen.

Das Aufteilen  von Führungsverantwortung geht meist mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand  einher, da immer ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden muss.  Vor allem im Bereich der Mitarbeiterbeurteilungen ist das Teilen der  Führung kritisch, da hier vor allem die subjektiven Kriterien der  einzelnen Führungskräfte eine große Rolle spielen.


Vorteile beim Jobsharing

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Dauerhafte Besetzung eines Arbeitsplatzes während der gesamten betriebsüblichen Arbeitszeit
  • Höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter
  • Höhere Motivation der Mitarbeiter führt zu einer Verbesserung der Leistung
  • Im Krankheitsfall kann leicht für einen Ausgleich gesorgt werden
  • Verbesserung des Arbeitgeberimages
  • Bündelung von doppeltem Fachwissen in einer Person
  • Mehr Kapazität und personelle Ressourcen bei hohem Arbeitsaufkommen


Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Möglichkeit der Teilzeitarbeit
  • Bessere Vereinbarkeit von Karriere und Familie
  • Zunahme an Flexibilität durch eigenständige Einteilung der Arbeitszeit
  • Höhere Motivation und Zufriedenheit im Job
  • Stärkere Bindung an das Unternehmen
  • Unterstützung und Arbeitsteilung durch Jobsharing-Partner

 

Nachteile beim Jobsharing

Bei Ausfall eines Jobsharing-Partners ist der andere Partner in der  Regel dazu verpflichtet für diesen einzuspringen, außer es liegt eine  entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag vor.

Des Weiteren kann  es im Jobsharing vermehrt zu Konflikten kommen, wenn das Vertrauen, die  Kommunikation oder der Informationsaustausch zwischen den Arbeitnehmern  nicht stimmt.

Viele Fachleute im Personalbereich sehen das  Jobsharing zudem als ein Nischenphänomen an, das sich angesichts der  vielen Alternativen der flexiblen Arbeitszeit und Arbeitszeitreduzierung  langfristig nicht durchsetzen wird.

Jobsharing und Personal Software

Das Jobsharing im Unternehmen kann mithilfe von spezifischer  Personal Software unterstützt werden. Beispielsweise können  Informationen und Dokumente schnell und einfach für alle Sharing-Partner  zugängig gemacht und somit ein ausreichender Informationsfluss  garantiert werden. Zudem kann über die Chat-Funktionen der Software die  Kommunikation der Partner verstärkt und nachweisbar dokumentiert werden.

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