Wissenswertes
im HR-Bereich
In unserem HR Glossar haben wir wichtige Begriffe aus dem Personalwesen einfach für Sie definiert.
Das Jobsharing, auch Arbeitsplatzteilung genannt, ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, das auf dem Prinzip der Teilzeitarbeit basiert. In diesem Arbeitsverhältnis teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer einen oder mehrere Vollzeitarbeitsplätze untereinander auf. Dabei können sich die Parteien die Arbeitszeit innerhalb der Gruppe selbst einteilen, sofern sich die Zeiten an die grundlegenden Regelungen des Unternehmens halten. In der Regel wird in den meisten Unternehmen aber eine Halbtagsregelung bevorzugt. Die gesetzliche Grundlage für das Jobsharing ist § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzbfG).
Das Job-Splitting ist die einfachste und am häufigsten genutzte Form des Jobsharings. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit auf zwei oder mehr Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei die Aufgabenprofile der Partner identisch sind. Die Mitarbeiter agieren dabei vollkommen unabhängig voneinander, deswegen besteht kaum Interaktion und Kooperation zwischen den Partnern. Das Job-Splitting ist somit lediglich eine Aufteilung eines Vollzeitarbeitsplatzes in zwei unabhängig agierende Teilzeitarbeitsplätze.
Das Job-Pairing beruht auf dem Grundprinzip des Job-Splittings, da eine Aufteilung einer Vollzeitstelle stattfindet. Allerdings müssen sich die Partner im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung intensiver austauschen und tragen die Verantwortung für die gemeinsam beschlossenen Entscheidungen. Bei diesem Jobsharing-Modell wird zwischen Arbeitgeber und Sharing-Partnern ein gemeinsamer Vertrag geschlossen, der auch nur gemeinsam gekündigt werden kann.
Unter Top-Sharing versteht man das Jobsharing innerhalb der Führungsebene. Die Führungspositionen werden im Unternehmen aufgeteilt und durch mehrere Vorgesetzte besetzt. Die Führungskräfte tragen die Verantwortung bis zu einem gewissen Grad gemeinsam und treffen auch strategische, personalspezifische sowie investitionsbezogene Entscheidungen zusammen. Innerhalb der sogenannten Doppelspitze werden Führungsverantwortliche mit sehr hoher Entscheidungsbefugnis gebündelt. Dabei steht die geteilte Entscheidungsbefugnis im Vordergrund, unabhängig davon, ob es sich um zwei Personen handelt, die in Vollzeit arbeiten oder die sich einen Arbeitsplatz teilen.
Das Aufteilen von Führungsverantwortung geht meist mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand einher, da immer ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden muss. Vor allem im Bereich der Mitarbeiterbeurteilungen ist das Teilen der Führung kritisch, da hier vor allem die subjektiven Kriterien der einzelnen Führungskräfte eine große Rolle spielen.
Bei Ausfall eines Jobsharing-Partners ist der andere Partner in der Regel dazu verpflichtet für diesen einzuspringen, außer es liegt eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag vor.
Des Weiteren kann es im Jobsharing vermehrt zu Konflikten kommen, wenn das Vertrauen, die Kommunikation oder der Informationsaustausch zwischen den Arbeitnehmern nicht stimmt.
Viele Fachleute im Personalbereich sehen das Jobsharing zudem als ein Nischenphänomen an, das sich angesichts der vielen Alternativen der flexiblen Arbeitszeit und Arbeitszeitreduzierung langfristig nicht durchsetzen wird.
Das Jobsharing im Unternehmen kann mithilfe von spezifischer Personal Software unterstützt werden. Beispielsweise können Informationen und Dokumente schnell und einfach für alle Sharing-Partner zugängig gemacht und somit ein ausreichender Informationsfluss garantiert werden. Zudem kann über die Chat-Funktionen der Software die Kommunikation der Partner verstärkt und nachweisbar dokumentiert werden.
Eine Jobbörse ist eine Plattform, über welche Arbeitgeber Stellenanzeigen schalten können. Ziel ist die Gewinnung von neuen Mitarbeitern. Man unterscheidet den Begriff Jobbörse nach Art des Mediums. So gibt es Jobbörsen als Printmedien, oder als reine Online-Jobbörsen zur Verbreitung von Stellenangeboten über das Internet. Mittlerweile werden unter dem Begriff Jobbörse aber hauptsächlich die onlinebasierten Jobportale verstanden.
Über die sogenannten Online-Jobbörsen werden Stellenanzeigen von Unternehmen veröffentlicht und von potenziellen Bewerbern über die Suche im Internet gefunden. In vielen Fällen sind auf Jobbörsen auch hilfreiche Informationen und Tipps zur Bewerbung und den Karrieremöglichkeiten zu finden. Viele Jobbörsen unterscheiden sich durch eine Branchenspezialisierung oder eine geographische Eingrenzung.
Allgemeine Jobbörsen, die alle Branchen, Funktionen und Regionen eines Landes abdecken. Ein Beispiel hierfür ist die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Spezialisierte Anbieter von Jobbörsen, die auf verschiedene Bereiche fokussiert sind. Das kann beispielsweise eine klar definierte Branche sein, wie die Bauindustrie oder Autohäuser (autojob.de). Zudem ist auch eine Fokussierung der Jobbörse auf eine Berufskategorie, eine bestimmte Karrierephase oder gewisse Fähigkeiten und Kenntnisse möglich.
Regionale Jobbörse bündeln die Stellenanzeigen der Unternehmen einer bestimmen Region aus einer zentralen Jobbörse, wie zum Beispiel der JobMarktplatz Fellbach oder allgaeujobs.de.
Kommerzielle Jobbörsen berechnen den Unternehmen die Nutzung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen über ihre Plattform. Über die Veröffentlichung hinaus bieten die Jobbörse oftmals weitere Zusatzleistungen wie zum Beispiel die Möglichkeit der Gestaltung von Stellenanzeigen im firmeneigenen Corporate Design. Bekannte Beispiele für kommerzielle Jobbörsen sind StepStone und Monster.
Metasuchmaschinen wie beispielsweise Indeed und Kimeta bündeln die Informationen verschiedener Jobbörsen auf einer zentralen Plattform. Die Jobbörsen listen keine eigenen Anzeigen auf, sondern bündeln eine Vielzahl an Stellenangeboten, aus verschiedenen Jobportalen.
Neben den genannten Beispielen gibt es auch die Möglichkeit eine Jobbörse im Karrierebereich der eigenen Unternehmenswebseite einzurichten. Diese wird oftmals in Verbindung mit der Nutzung einer Bewerbermanagement Software verwendet.
Viele etablierte Jobbörsen wie beispielsweise StepStone oder Monster bieten neben der Veröffentlichung von Stellenanzeigen verschiedene kostenpflichtige Zusatzleistungen an:
Reichweite: Um die Reichweite der Stellenanzeigen zu erhören, wird gezielt Bannerwerbung für das Stellenangebot eines Unternehmens auf der Plattform geschalten.
E-Mail: Nach Wahl können die veröffentlichten Stellenanzeigen an passende registrierte Jobsuchende, die hierfür eine Einverständniserklärung abgegeben haben, per E-Mail versendet werden.
Datumsaktualisierung: Um eine möglichst hohe Positionierung in den Suchergebnissen der Jobbörse zu ermöglichen, wird das Veröffentlichungsdatum der Stellenanzeige nach einem festgelegten Zeitraum auf das aktuelle Datum angepasst.
Individuelles Branding: Um das Unternehmen individuell zu präsentieren werden Stellenanzeigen im firmeneigenen Corporate Design angeboten. So können beispielsweise Logo, Schrift und Bilder individuell gestaltet werden.