Wissenswertes

im HR-Bereich

Fachbegriffe einfach erklärt

In unserem HR Glossar haben wir wichtige Begriffe aus dem Personalwesen einfach für Sie definiert.

Jobsharing

Jobsharing Definition

Das Jobsharing, auch Arbeitsplatzteilung genannt, ist ein flexibles  Arbeitszeitmodell, das auf dem Prinzip der Teilzeitarbeit basiert. In  diesem Arbeitsverhältnis teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer einen  oder mehrere Vollzeitarbeitsplätze untereinander auf. Dabei können sich  die Parteien die Arbeitszeit innerhalb der Gruppe selbst einteilen,  sofern sich die Zeiten an die grundlegenden Regelungen des Unternehmens  halten. In der Regel wird in den meisten Unternehmen aber eine  Halbtagsregelung bevorzugt. Die gesetzliche Grundlage für das Jobsharing ist § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzbfG).

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Jobsharing

  • Gutes Planungs- und Organisationsvermögen der Partner
  • Kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Partnern und mit dem Vorgesetzten
  • Gutes Verhältnis unter den Partnern
  • Gegenseitiges Vertrauen der Arbeitnehmer
  • Umfangreiche Kommunikation mit dem Sharing-Partner und dem Vorgesetzten

 

Jobsharing Formen

Job-Splitting

Das Job-Splitting ist die einfachste und am häufigsten genutzte Form  des Jobsharings. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit auf zwei oder  mehr Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei die Aufgabenprofile der Partner  identisch sind. Die Mitarbeiter agieren dabei vollkommen unabhängig  voneinander, deswegen besteht kaum Interaktion und Kooperation zwischen  den Partnern. Das Job-Splitting ist somit lediglich eine Aufteilung  eines Vollzeitarbeitsplatzes in zwei unabhängig agierende  Teilzeitarbeitsplätze.

Job-Pairing

Das Job-Pairing beruht auf dem Grundprinzip des Job-Splittings, da  eine Aufteilung einer Vollzeitstelle stattfindet. Allerdings müssen sich  die Partner im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung intensiver  austauschen und tragen die Verantwortung für die gemeinsam beschlossenen  Entscheidungen. Bei diesem Jobsharing-Modell wird zwischen Arbeitgeber  und Sharing-Partnern ein gemeinsamer Vertrag geschlossen, der auch nur  gemeinsam gekündigt werden kann.

Top-Sharing

Unter Top-Sharing versteht man das Jobsharing innerhalb der  Führungsebene. Die Führungspositionen werden im Unternehmen aufgeteilt  und durch mehrere Vorgesetzte besetzt. Die Führungskräfte tragen die  Verantwortung bis zu einem gewissen Grad gemeinsam und treffen auch  strategische, personalspezifische sowie investitionsbezogene  Entscheidungen zusammen. Innerhalb der sogenannten Doppelspitze werden  Führungsverantwortliche mit sehr hoher Entscheidungsbefugnis gebündelt.  Dabei steht die geteilte Entscheidungsbefugnis im Vordergrund,  unabhängig davon, ob es sich um zwei Personen handelt, die in Vollzeit  arbeiten oder die sich einen Arbeitsplatz teilen.

Das Aufteilen  von Führungsverantwortung geht meist mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand  einher, da immer ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden muss.  Vor allem im Bereich der Mitarbeiterbeurteilungen ist das Teilen der  Führung kritisch, da hier vor allem die subjektiven Kriterien der  einzelnen Führungskräfte eine große Rolle spielen.


Vorteile beim Jobsharing

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Dauerhafte Besetzung eines Arbeitsplatzes während der gesamten betriebsüblichen Arbeitszeit
  • Höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter
  • Höhere Motivation der Mitarbeiter führt zu einer Verbesserung der Leistung
  • Im Krankheitsfall kann leicht für einen Ausgleich gesorgt werden
  • Verbesserung des Arbeitgeberimages
  • Bündelung von doppeltem Fachwissen in einer Person
  • Mehr Kapazität und personelle Ressourcen bei hohem Arbeitsaufkommen


Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Möglichkeit der Teilzeitarbeit
  • Bessere Vereinbarkeit von Karriere und Familie
  • Zunahme an Flexibilität durch eigenständige Einteilung der Arbeitszeit
  • Höhere Motivation und Zufriedenheit im Job
  • Stärkere Bindung an das Unternehmen
  • Unterstützung und Arbeitsteilung durch Jobsharing-Partner

 

Nachteile beim Jobsharing

Bei Ausfall eines Jobsharing-Partners ist der andere Partner in der  Regel dazu verpflichtet für diesen einzuspringen, außer es liegt eine  entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag vor.

Des Weiteren kann  es im Jobsharing vermehrt zu Konflikten kommen, wenn das Vertrauen, die  Kommunikation oder der Informationsaustausch zwischen den Arbeitnehmern  nicht stimmt.

Viele Fachleute im Personalbereich sehen das  Jobsharing zudem als ein Nischenphänomen an, das sich angesichts der  vielen Alternativen der flexiblen Arbeitszeit und Arbeitszeitreduzierung  langfristig nicht durchsetzen wird.

Jobsharing und Personal Software

Das Jobsharing im Unternehmen kann mithilfe von spezifischer  Personal Software unterstützt werden. Beispielsweise können  Informationen und Dokumente schnell und einfach für alle Sharing-Partner  zugängig gemacht und somit ein ausreichender Informationsfluss  garantiert werden. Zudem kann über die Chat-Funktionen der Software die  Kommunikation der Partner verstärkt und nachweisbar dokumentiert werden.

Mehr dazu
Jobbörse

Jobbörse Definition

Eine Jobbörse ist eine Plattform, über welche Arbeitgeber Stellenanzeigen schalten können. Ziel ist die Gewinnung von neuen Mitarbeitern. Man unterscheidet den Begriff Jobbörse nach Art des Mediums. So gibt es Jobbörsen als Printmedien, oder als reine Online-Jobbörsen zur Verbreitung von Stellenangeboten über das Internet. Mittlerweile werden unter dem Begriff Jobbörse aber hauptsächlich die onlinebasierten Jobportale verstanden.

Über die sogenannten Online-Jobbörsen werden Stellenanzeigen von Unternehmen veröffentlicht und von potenziellen Bewerbern über die Suche im Internet gefunden. In vielen Fällen sind auf Jobbörsen auch hilfreiche Informationen und Tipps zur Bewerbung und den Karrieremöglichkeiten zu finden. Viele Jobbörsen unterscheiden sich durch eine Branchenspezialisierung oder eine geographische Eingrenzung.


Jobbörse – Arten

Jobbörsen-Generalisten

Allgemeine Jobbörsen, die alle Branchen, Funktionen und Regionen eines Landes abdecken. Ein Beispiel hierfür ist die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.

Nischen-Jobbörsen

Spezialisierte Anbieter von Jobbörsen, die auf verschiedene Bereiche fokussiert sind. Das kann beispielsweise eine klar definierte Branche sein, wie die Bauindustrie oder Autohäuser (autojob.de). Zudem ist auch eine Fokussierung der Jobbörse auf eine Berufskategorie, eine bestimmte Karrierephase oder gewisse Fähigkeiten und Kenntnisse möglich.

Regionale Jobbörsen

Regionale Jobbörse bündeln die Stellenanzeigen der Unternehmen einer bestimmen Region aus einer zentralen Jobbörse, wie zum Beispiel der JobMarktplatz Fellbach oder allgaeujobs.de.

Kommerzielle Jobbörsen

Kommerzielle Jobbörsen berechnen den Unternehmen die Nutzung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen über ihre Plattform. Über die Veröffentlichung hinaus bieten die Jobbörse oftmals weitere Zusatzleistungen wie zum Beispiel die Möglichkeit der Gestaltung von Stellenanzeigen im firmeneigenen Corporate Design. Bekannte Beispiele für kommerzielle Jobbörsen sind StepStone und Monster.

Metasuchmaschinen

Metasuchmaschinen wie beispielsweise Indeed und Kimeta bündeln die Informationen verschiedener Jobbörsen auf einer zentralen Plattform. Die Jobbörsen listen keine eigenen Anzeigen auf, sondern bündeln eine Vielzahl an Stellenangeboten, aus verschiedenen Jobportalen.

Firmeneigene Jobbörse (Karriereportal)

Neben den genannten Beispielen gibt es auch die Möglichkeit eine Jobbörse im Karrierebereich der eigenen Unternehmenswebseite einzurichten. Diese wird oftmals in Verbindung mit der Nutzung einer Bewerbermanagement Software verwendet.


Jobbörse – Funktionen

Viele etablierte Jobbörsen wie beispielsweise StepStone oder Monster bieten neben der Veröffentlichung von Stellenanzeigen verschiedene kostenpflichtige Zusatzleistungen an:

Reichweite: Um die Reichweite der Stellenanzeigen zu erhören, wird gezielt Bannerwerbung für das Stellenangebot eines Unternehmens auf der Plattform geschalten.
E-Mail: Nach Wahl können die veröffentlichten Stellenanzeigen an passende registrierte Jobsuchende, die hierfür eine Einverständniserklärung abgegeben haben, per E-Mail versendet werden.
Datumsaktualisierung: Um eine möglichst hohe Positionierung in den Suchergebnissen der Jobbörse zu ermöglichen, wird das Veröffentlichungsdatum der Stellenanzeige nach einem festgelegten Zeitraum auf das aktuelle Datum angepasst.
Individuelles Branding: Um das Unternehmen individuell zu präsentieren werden Stellenanzeigen im firmeneigenen Corporate Design angeboten. So können beispielsweise Logo, Schrift und Bilder individuell gestaltet werden.
 

Vorteile einer Online-Jobbörse für Arbeitnehmer

  • Umfangreiches Angebot an Stellen; auch überregional
  • Gezielte Suche nach offenen Stellen durch Filterfunktionen
  • Vorabinformation über den potenziellen Arbeitgeber
  • Meist einfache Online-Bewerbung oder Bewerbung per E-Mail
  • Tools für die Jobsuche zum Beispiel in Form eines JobAbo

 

Vorteile einer Online-Jobbörse für Arbeitgeber

  • Hohe Reichweite der Anzeigenschaltung
  • Recruiting-Analysen
  • Präsentation im firmeneigenen Corporate Design
  • Zahlreiche Zusatzleistungen
  • Gezielte Suche nach Kandidaten über Bewerber-Datenbanken
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